Lizenzbedingungen
I. Inhalt und Umfang der mirus:media Softwarelizenz
- Die mirus:media ag erteilt dem Endkunden (nachfolgend «Lizenznehmer» genannt) das nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht (Lizenz), die gemäss Lizenzantrag bezeichnete mirus:media Software zu nutzen.
- Das Recht zur Benutzung des Lizenzmaterials kann nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der mirus:media ag und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten übertragen werden. Verschenken, Vermieten, Verpachten und Verleihen des Lizenzmaterials sind ausdrücklich untersagt.
- Der Lizenznehmer anerkennt ausdrücklich, dass das Lizenzmaterial Geschäftsgeheimnisse der mirus:media ag enthält und verpflichtet sich, diese sowohl während als auch nach Beendigung der Nutzungsberechtigung, bzw. des vorliegenden Lizenzvertrages, vollumfänglich zu wahren.
- Bei Verletzung des Lizenzvertrages durch den Lizenznehmer schuldet dieser der mirus:media ag für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Konventionalstrafe von Fr. 25´000.-. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Beseitigung des vertragswidrigen Zustandes bleiben vorbehalten.
II. Gewährleistung und Haftung
- Die mirus:media ag garantiert dem Lizenznehmer, dass das Lizenzmaterial der zum Zeitpunkt des Aufschaltens gültigen Spezifikationen der mirus:media ag entspricht . Die mirus:media ag macht darauf aufmerksam, und es wird vom Lizenznehmer anerkannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so herzustellen, dass sie fehlerfrei arbeitet. Die mirus:media ag kann keine Garantie dafür übernehmen, dass die Software ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen, mit beliebigen Daten, EDV-Systemen und Programmen eingesetzt werden kann, noch dass durch die Korrektur eines Programmfehlers das Auftreten anderer Programmfehler ausgeschlossen wird. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung, sowie der mit der Software beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt alleine der Lizenznehmer.
- Nicht den Spezifikationen entsprechendes Lizenzmaterial wird von der mirus:media ag innert nützlicher Frist nach ihrer Wahl kostenlos korrigiert oder ausgewechselt. Als rechtsgenügende Korrekturmassnahmen gelten insbesondere Updates, oder einer dem Lizenznehmer dienlichen Umgehungslösung. Jede weitere Haftung irgendwelcher Art, insbesondere für Folgeschäden und indirekte Schäden, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Mängel sind innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung schriftlich und ordnungsgemäß dokumentiert bei der mirus:media ag geltend zu machen. Die mirus:media ag übernimmt keinerlei Garantie, wenn die Software unsachgemäss behandelt wird oder in einer defekten oder nicht kompatiblen Hard- und Softwareumgebung benutzt wird.
- Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, ist jegliche Haftung auf die Höhe der bereits bezahlten Lizenzgebühren beschränkt.
III. Inkrafttreten und Dauer des Lizenzvertrages
- Der Lizenznehmer beantragt verbindlich den Abschluss eines Lizenzvertrages durch umseitige Unterzeichnung des Lizenzantragsformulares. Der Lizenzvertrag kommt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der nachfolgenden Ziffer frühestens dann zustande, bzw. die mirus:media ag ist erst dann vertraglich gebunden, wenn die mirus:media ag das für den Lizenznehmer bestimmte Lizenzmaterial aufgeschaltet hat.
- Der vorliegende Lizenzvertrag gilt auf unbestimmte Zeit und kann vom Lizenznehmer jederzeit mittels eingeschriebenem Brief, jedoch frühestens nach der erwähnten minimalen Vertragsdauer, mit 3-monatiger Kündigungsfrist gekündigt werden.
- Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung des Lizenzmaterials, bzw. der vorliegende Lizenzvertrag, erlischt automatisch ohne Kündigung durch die mirus:media ag , wenn der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages verstösst.
- Aus der Beendigung des Benutzungsrechtes, bzw. des Lizenzvertrages, entstehen gegenüber der mirus:media ag keinerlei Ansprüche auf Rückerstattung von Zahlungen und/oder auf Schadenersatz.
IV. Allgemeine Bestimmungen
- Diese Vertragsbedingungen regeln abschliessend die Rechte und Pflichten zwischen der mirus:media ag und dem Lizenznehmer. Mündliche Abreden haben keine Rechtswirksamkeit.
- Der Lizenznehmer kann Forderungen der mirus:media ag mit eigenen Ansprüchen nur dann verrechnen, wenn die mirus:media ag hierzu ausdrücklich schriftlich einwilligt.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Teile des Vertrages sollen in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich.
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, der Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung, der rechtsgültigen Unterzeichnung durch den Lizenznehmer und der anschliessenden Gegenzeichnung durch die mirus:media ag.
- Der vorliegende Lizenzvertrag untersteht dem schweizerischen Obligationenrecht.
- Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Davos. Die mirus:media ag ist zudem berechtigt, den Lizenznehmer an seinem jeweiligen Sitz zu belangen.